kernkompetenz
sicherheitskoordination auf baustellen nach BaustellV und RAB 30 bei Ihrem Bauvorhaben
Auf Baustellen liegt naturgemäß ein sehr hohes Gefährdungspotential vor. Unterschiedlichste Arbeitgeber (Gewerke) arbeiten in der Regel, ohne größere Absprachen untereinander, mit den
verschiedensten Maschinen, Geräten und Werkstoffen auf engstem Raum zusammen. Darüber hinaus werden durch die beteiligten Firmen oft grundlegende Sicherheitsanforderungen nicht erfüllt. Um den
steigenden Unfallzahlen am Bau entgegenzuwirken, wurde 1998 die Baustellen-Verordnung (BaustellV) in Kraft gesetzt. Sie hat das Ziel, durch besondere Maßnahmen zu einer wesentlichen Verbesserung von
Sicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten auf Baustellen zu gelangen.
Durch die Baustellenverordnung wird der Bauherr in den Kreis der für den Arbeitsschutz verantwortlichen Personen mit einbezogen. Er ist für die Umsetzung der Anforderungen aus der Verordnung
verantwortlich.
Als anerkannter Sicherheits- und Gesundheitskoordinator übernimmt Herr Döring alle Leistungen gemäß Baustellenverordnung in der Planungs- und Ausführungsphase. Er verfügt über die erforderlichen Qualifikationen gemäß RAB 30 und kann auf langjährige praktische Erfahrung auf nationalen und internationalen Baustellen zurückgreifen.